Einüben ins Weltkulturerbe

 

Generationen übten fleißig schon das Erben

unerbitterlich gegen sich selbst und andere

"Habt ihr schon geärbt oder

redd  ihr noch mitenanner ? "

 

 

Das Training des Erbens soll an zwei Fällen aufgezeigt werden :

A.      Anfang des 19.Jahrhunderts die Brüder Franz Christian und Christian Emerich Wasum

B.      Ende des 19. Jahrhunderts die Geschwister Paff

 

 

 

 
A.

 Der Pfarr- und Posthof dann

 

 
.Geschichte des Pfarrhofs-(Heinrich Paff)

...

.. .Von den zwei Söhnen des Joh. Wolf von Sponheim kaufte ihn Joh. Straßburger für Kornzweig 1593 für die Summe von 2400 Gld.

Von der Ww. Kornzweig kam der Pfarrhof  an dessen ( deren? ) Schwiegersohn Prof. Kahrele ? in Marburg

von diesem kaufte ihn Friedrich Wasum.

Sein Sohn Franz Wasum bekam ihn bei der Theilung & gründete dort in Gemeinschaft

mit Vacano in Simmern die Fahrpost. & die Wirthschaft zum "goldenen Löwen" 1806

 
 
 

 

Posthof in Not !

 

Zwei verfeindete Brüder diesseits und jenseits der Oberstraße !

Erbe und Ehe o je !

Was sagt eigentlich die Frau dazu ? Die Liebe ? Kommt die zu Wort ?

 

 

 

 
                                                                                                                                 Bacharach 13 März 1806

 

Franz Wasum

an den Kaiserlichen Procureur Herrn Weibling

 

                        Wohlgeborener Herr !

 

 

bei Gelegenheit einer Reise nach Kreutznach, von welcher ich vorgestern nach Hause kam,...

bei Herrn Jaith in Windesheim ein, um mich des Schidswalt ? zu versichern, welches mir

der unglückliche Vorgang unsrer Auseinandersetzung bereits wie Sie wissen, gedrohet hat.

Die Stimmung war die mußlichste, und es kostete mich aller Anstrengung und Bitte, um eine glimpfliche

peremptorische Frist von 3 Wochen zu erflehen, binnen welcher Frist die Theilung und Sonderung der

Wirthschaft vorgegangen sein müßte, und falls dieses nicht bewerkstelliget sein würde, so soll

die erhaltene eheliche Zusicherung unwiederruflich aufgelöst sein.  Edler verehrungswürdiger Herr

Procureur !  Über diesen Punkt legte ich Ihnen das aufrichtige Geständniß ab, daß nemlich

ohne diese eheliche Verbindung ich an den Rand des Verderbnis gerate, daß ich mein elterliches Erbtheil

nicht behaupten kann. ...und daß ich eingegangene Verbindlichkeiten zu erfüllen außer Stande gesetzt werde.

Diesen dringenden Umstand und den gütigen Rath haben es meinen Bruder zu verdanken, daß ich mich

zu so übertriebenen Äuserungen bereit finden ließe. Bei allem denn hat die Sache keinen Fortgang.

Der beauftragte Herr Notaire hat mit mir noch kein Wort gesprochen. Nebenab will man mich

versichern, , Bruder Christian wolle sich .endlich zu dem vorgeschlagenem Quantum verstehen, der

Theilung aber von beendigten sämtlichen fraglichen Ausständen und Forderungen nicht geschehen lassen.

Zu wieweit dieses begründet ist,  darüber können Euer Wohlgeboren alleinig Aufschluß ertheilen,

indem mein Bruder sich nothfolglich bei seiner gestrigen Anwesenheit darüber erklärt haben muß.

Er sich aber hütet die mindeste Silbe von einem oder dem anderen gegen mich verlauten zu lassen.

Mir würde auch dieser neuderdings von andern eingelistelte Einwurf , der nur meinen Untergang in

Hinsicht der Ehe bezwecken soll, ganz recht sein, wenn nicht Gefahr auf dem Verzug haftete.

Meine Erhaltung hängt von schneller Vertheilung der übrigen Masse und Gegenständen ab,

und was die übrigen An- und Gegenforderungen  betrifft, diese können von Euer Wohlgeborn

schiedsrichterlich immer entschieden werden, indem mein Bruder nicht uns nur ... durchgehen

kann, sondern einer dem andern überflüßig angesessen ist,  ... daß die Ausstände noch überdies Sicherheit gewähren.

Ich beschwöre und flehe daher auf meinen Knieen schon

Menschenfreundlichkeit und Gerechtigkeit Liebe an.

Helfen Sie mir durch behende Vorkehr der Vertheilung, und lassen mir geneigstens  mittelbar oder unmittelbar ein

Wort von Trost zufließen. Ich bitte darum inständigst und habe die Ehre ...

Euer Wohlgeborn

gehorsamster ...

 

 
 
 

 

 

 

 
 

 

Die Ab-theilung 1804 am 8. Florial 12 ten Jahres

 

Billard oder

die Verloosung der Häuser

 

 

Zur Geschichte meines Hauses Oberstraße 42

Wie bei meinen Vorfahren den Stolbergern Kupferherren ( dort unter Gebet )  wird versucht das Erbe gleich aufzuteilen; sodann die Teile zu verloosen. ( Wie genau womit ? )

 Franz Christian, Posthalter seit 1784,  bekommt den Pfarr-Posthof. Nicht weil er der ältere ist, sondern weil er vielleicht gut spielen, Glück hat oder Gottes Segen. Sonst hätte er die Post wohl im Rheinhotel oder in der Nähe des Markttores betrieben. Vielleicht in dem großen Fachwerkhaus des 16. Jahrhunderts, das auf einer alten Fotografie noch zu sehen ist.

Interessaant, daß das schöne Gebäude der Post, Renaissanceportal, Wendeltreppe, Winandturm  gar nicht so ins Gewicht fällt. Das Auge richtet sich auf Fenstervorhänge, altes Holz und dergleichen. Das Inventar spielt eine große Rolle.

Fast jedes Haus scheint ein Brauhaus zu sein.

Eine neue Brauerei, Brennerei ist geplant und in Vorbereitung.

Die jetzige Parzelle Oberstr. 42 wird also vom Posthof  getrennt, damals reichte sie mehr in die Oberstraße noch hinein.

Ein Teil bleibt aber noch zugehörig. Ein neuer Zwischenzaun muß daher errichtet werden.

 ( Problem des Posthofs nach Parkplatz heute und Freifläche vor dem Haus ).

 

 

 

 

 

Bacharach  den  8. Floreal 12 ten Jahres ( " Blumenmonat"  Neue Zeitrechnung  -  Neues Zeitalter der Revolution )

                   oder den  28. april 1804

 

Wir unterzeichnete Brüder Franz Christian Wasum und Christian Emmerich Wasum

nach dem wir mit unserem Bruder Jacob Wasum über die Abtretung der müterlichen und väterlichen Verlassenschaft so wohl als in Ansehung seines von unserer gemeinschaftlichen Errungenschaft Ihm zukommenden Antheils , gemäß dem darüber aufgestellten act , einig geworden sind, haben in Absicht auf die unter uns zu erhaltene Brüderliche Liebe und zur Vermeidung, alles Zwietrachts und Streits, für nöthig befunden, uns über die Auseinandersetzung der Beyden Wohnhäuser zu vorderst zu verstehen , und zu diesem Ende zweckdienlich befunden, die beyden Häuser vorher mittels Zusetzung anderer Gegenständen thunlichst möglich gleichzustellen sofort die Abtheilung ( Ab - Teilung, alter Wortsinn ) vom Eigentum durch das Loos zu entscheiden.

Dieser Absicht getreu würde die Gleichsetzung besagter Häuser folgender Art belibt ? :

1.

Zu dem in der obern Straße einerseits der Kirchhof, anderseits Wittib adam lang gelegenen mit Nr. 1 bezeichneten Gebäude somit hinterlegendem Garten - Feld und andern Zubehörde wird von dem gegenüber einerseits Lorenz Ring anderseits das Reformirte Schulhaus gelegenem Garten nach hinzugefügt ein Stück, und zwar vom hintersten Eck des Rimaischen Hauses in etwas schiefer Richtung biß an das reformirte Schulhaus mit dem Beding, daß der Erwerber den zur Abtheilung des überbliebenden Garten Stücks erforderlichen Zwischen Zaun auf seine Kosten herzustellen hat -

und da im bemeltem ? Hause nach mehrere Einrichtungen so in Rücksicht der Brauerey und Brennerey noch nicht vollendet - die Gegenstände aber theils vorräthig theils bestellt sind, und so auch auf ein so anderes Aus Maßa  mitteln ?  bereits Zahlung geschehen ist, so gereicht die wirklich geschehene Zahlung zum Besten des Erwerbers so wie im Gegentheil die übrige Zahlung von den bestellten Erfordernissen und weiterer Einrichtungen zu dessem Kosten und Sorgen bleibt - indem aber die gänzliche Fertigung der Brauerey  und deren Geräthschaften nicht so schleunig hergestellt werden kann, so ist dem künftigen Besitzer vorbehalten, vier Monathe lang in der zum andern Haus gehörigen Brauerey wechselseitig brauen zu dörfen. -

Dieser Zeitraum nimmt seinen Anfang  von dem Tag an, wo ein jeglicher von uns seine eigene Haushaltung anfängt, , und wird dahin noch beschränkt, daß, wenn die

 

 

Brauerey früher in fertigem Stand sein solte, das Recht des wechselseitigen Brauens von selbstem eher und gleich aufhören müße - der herzustellenden Brauerey und anderer Einrichtungen werden noch hinzugethan 1. alle vorfindliche zum oberen Haus bestimmt gewesenen Bau- Materialen 2. die Tauben ? zum Kühlschiffe 3. Tannen Diele 4. die großen Bütte 5. die Brau-Bütte 6. die in den Keller vorfindliche Lager Hölzer 7. das im Haus vorfindliche alte Gehölz 8. der ( nicht die ! ) Kelter 9.  die zu diesem Haus bestimmte und im untern Haus verwahrte neue Schlosser- Arbeit 10. die im obern Haus befindliche neu gefertigte Sechs ( ??? ) Bett Stätten  - die neue Tische und Stühle - die dahin bestimmten Fenster Vorhänge samt Stangen und das vorräthige weiße Vorhangs Stück 12. Zwey feuer Hohlen 13. den neuen Kleider Schrank und endlich - 14. ein neuer in der Größe wie jener im untern Haus zu verfertigten Meel ( Mehl ) Kasten. Das im Haus aufbewahrte Gefutter und die übrige im obigen Verzeichnis nicht bemerkten Diele bleiben zur anderwärtigen Vertheilung vorbehalten.

 

 

 

2. tens

Das am Markt = Thor anderseits Friedrich Schippert gelegene Wohnhaus und das in der Bauern Gasse einerseits Peter Euler ? andrerseits Conrad Arheid gelegene Brauhaus wird mit der Nr. 2 bezeichnet, zu diesem gehört 1. sämtliche Schiff ? und Geschirr in dem Brauhaus 2. die gersten Bütte  und die dreyzölligen Tauben zur Maschbütte 3. der Kelter 4. sämtliche Lagerhölzer in den Kellern 5. drey Vier ?- ein ovaler und der untere Wirths Tische  6. das Billard samt Zugehör  nebst dem dazu geeigneten neuen Tisch  7. der Kleiderschrank 8. der Meelkasten 9. die sechs besten  Bettstätte mit den aufgehängten vier Vorhängen 10. zwey neue Fenster Vorhänge an das Zimmer an der Treppe im mittleren Stock ( ist das das neue Victor Hugo Zimmer ? die belle etage wie es im Waisenhaus das Blücherzimmer war )   und alle übrige im Haus aufgehängte Fenster Vorhänge 11. alle vorfindliche Stühle - so denn wird zur Gleichstellung diesem Haus hinzugesetzt  - 12. das Überbleibsel von dem dem obern Haus zugetheilten Garten am rimaischen und reformirten Schulhaus 13. der Garten auf der Baumbach ( Bombach ? ) einerseits Matthes Lang anderseits Friederich Staatt 14. die vier geringste Fuder 1794. Wein und das Fuder 1798 er und endlich 15. hat der Erwerber das Recht diese ihm zufallende fünf Fuder Wein  und die ihm im Loos zu Theil

 
 

 

kommende Lager Fäßer ein Jahr und Tag lang ( warum der eine Tag noch ? ) frei und unentgeltlich in dem obern Haus liegen zu lassen.

Da wir nun solcher Art mit beiderseitiger Zufriedenheit die Gleichstellung festgesetzt haben, so sind wir zur Verloosung der Häuser und dessem, was dazu beschrieben ist geschritten; In welcher Verloosung dem Bruder Franz Christian Wasum das unter Nummer E I N S beschriebene Haus in der ober gasse ( nicht Straße ! ) mit allen Zubehörden und dem Bruder Christian Emmerich Wasum das unter Nummer Z W E I bezeichnete am Markt Thor gelegene Haus und Brauhaus nebst den verzeichneten Zubehörden zu Theil gefallen ist

 

Über alles dieses haben wir gegenseitigen act aufgesetzt und die anwesende Bürger Schwenck und Minola und unseren Bruder  Hacob Wasum ersucht zu dessen Bewahrheitung mit uns unterzeichnen zu wollen. Geschehen am Tag, monath und Jahr wie oben . Unter dem weitern Anfügen und ausdrücklichen Vorbehalt , daß dem Bruder Christian Emmerich Wasum die zum Brauhaus angeschaffte Kühlschiffdiele eigenthümlich zugehören und unter der weitern Übereinkunft, daß den beyden contrahirenden Brüder die in beyden Häusern befindliche Küchen Schränke und zwey Leuchten jedem ins Besondern zugehören. geschehen wie oben

 

Christian Emerich Wasum

F.C. Wasum

 

Schwenk als Zeug

C.F. J. Minola als Zeug

Johann Jacob Wasum als Zeug

 

enregistré à Simmern

le vingt neuf Praereal an Douze ( am 29. des Wiesenmonat im 12. Jahr )

Rem trois francs trois Secimes

P. Engelmann 

 

Signifie au Sieur ?

    ...   Simmern le

vingt sept ventose an 13 ( 27. des Windmonats  13. Jahr )

Bitz

 

Enregistre à Simmern

le 27. ventose 13.    rem vingt

huit centime

? Hilgard

 

 
 
 

 

Promemoria
 

 

Waren das wirklich zwei gleiche Teile ? 

Bruder Emerich scheint über Verloosung und Glück nicht ganz so zufrieden zu sein.

Bruder Emerich, der sich mit einem "m" hier schreibt und Wahsum stets mit "h" wie auch bei seinem Vater "Wahsum"

geschrieben wird. Beide sich streitende Brüder heißen ja auch noch Christian, der eine Franz Christian, der andere Christian Emerich,

ein christlicher Streit scheint also vorprogrammiert. In der Schreibweise des Familiennamens unterscheiden sie sich dann um so mehr.

Franz Christian - moderner wohl - schreibt Wasum nie mit "h",  Emerich immer.

Was passiert später mit Emerich ? Hat er Nachkommen ? Welche ? Was mit seinem Besitz ?

Wieso war Bruder Jakob so schnell aus dem Spiel und was ist mit den Schwestern ?

Franz Christian Posthalter und  Municipalagent scheint mit den neuen Herren der Fränkischen , der Französsichen,

der erst Mainzer Republik besser auszukommen, besseren Draht zu haben. Bacharach kurkölnisch, kurpfälzisch wurde nun

von Mainz her neu beglückt. Wie zwei Jahrhunderte später der Posthof auch mit Idealen dann des Weltkulturerbes auf Beziehungen,

Förderung und Gelder von Mainz her sich auszurichten und orientieren  wird. 

Noch ist es ja offen, ob Weltkulturerbe Auseinandersetzung fördern mag, oder Offenheit und Kommunikation nur propagiert, um

schlimmstenfalls im Sinne schlechter Heimatvereine alles ideologisch nicht passende auszugrenzen nur.

 

 

 

 
zu jenem Vertrag machte - daß Er den Bestand der Masse eben so gut wie jeder anderen Bruder gekannt

und einzusehen Gelegenheit gehabt hat - und daß so wie der act ausdrücklich enthält, durch diese Abtrettung  seiner

? zu begünstigen die Absicht gehabt hat. Es folget daraus , daß der articel 9? nach Maßgab des Rapport von das

Tribunal ( Tripunat  ) vom 26. germinal ...Nr. 101. wo es heißt quelques  -uns cependant - mir nach seinem ganzen

Inhalt zu statten kommen müsse, indem der Br. ( Bruder) Jacob die nehmliche Kenntnis von dem Gehalt der Masse

wie die andern Brüder hatten und daß ein Annahme von Arglist und Betrug  nie und nimmer erweislich  noch denkbar

sind, daß übrigens das Tripunal  dem geschlossenen act die Eigenschaft eines Verkaufs acts von Erbschaft und

Erbschaftlichen Rechten absprechen will, scheint eine bloße Wortkläuberey zu sein, in dem es dem ausdrücklich trette ab

gegen ein überwiegend  ... nicht für ? Verkaufe will gelten lasse. Zum weiteren Beweis einer vorgegangenen

Theilung dienst selbst das am 5. Florial letzhin vom Tripunal erster Instans ausgesprochene Urtheil.

 

 
indem es dem Bruder C. E. W. ( Emerich ) mit seiner Klage auf Vernichtung der geschehenen Häuser Theile ( Theilung )

und Verloßung abweist, und folglich den deshalb erstellten Theilungsact rechtsgüldig erklärt.

 

 
 
Beamtenbestechung ?

Darf man sich überhaupt die Frage stellen bei einem so frommen und ehrbaren Mann ?

Posthalter Franz Christian Wasum ist ein sehr ehrbarer Mann. Man kann von ihm Ordentlichkeit und Übersichtlichkeit lernen.

Ja manchmal fast pingelig.  Sieht er Forderungen gegenüber seiner Person als ungerechtfertigt an, weigert er sich, zu bezahlen.

Warum schreibt er diesen Brief, der zweifelsfrei doch von ihm ist, aus seinen Papieren, später auch in seiner gewohnter Schrift ordentlich

kommentiert, warum ein so anderes Schriftbild ?   Daß er sagen könne, der Brief sei nicht von ihm ?

War nicht der Brief vom 13. März 1806 fast nicht schon zu vertraulich an den Kaiserlichen Procureur ?

Arbeitet Franz Christian nicht zu gut mit der Französischen Besatzungsmacht zusammen ?

Dem Bruder Emerich, von dem wir bald nichts mehr erfahren, wird die Klage beim Tribunal abgewiesen.

Hatte er eine Chance ?

Wir sind im Zeitalter der Nachwirren von Revolution und Französischer Verwaltung, in der Zeit Alexanders Dumas ,

seines Grafen von Monte Christo.

Die Antwort auf das Fragezeichen wird derjenige Historiker zu geben vermögen, der weiß, ob 2 Louis d'or

Peanuts sind, normale Gebühr  oder nicht,  und der einzuschätzen versteht Funktion, Stellung, Macht und Einfluß des

Kaiserlichen Procureurs damaliger Besatzungszeit.

 

 
 

 
Beantwortung des Briefs

des H. Notaires, welchen

dem H. Procureur bey

seinem   Hiersein ?                       3.

jenner 1807 zum Einsehen

selbsten eingehandiget

habe

 

 

 

 
Bacharach am 2 ten jener 1807

Franz Waasum ( zwei a ! ),

An den Herrn Diel, Notaire zu Bacharach

Herr Notaire

In Beantwortung Ihres  ?   vom 8 dieses...habe die Ehre Ihnen zu bemerken,

daß ich aus drei Ursachen mich nicht dazu verstehen kann meinen Bruder Jacob

den von Ihnen geforderten Sicherheits-ackt (zu stellen) wegen dessen Vermögen zu stellen.-

1. tens ist dieser ackt von demselben noch nicht begehret worden, und hat derselbe in

meinen Schulden seine Sicherheit genug

2. weiß ich ja noch nicht  einmahl für welche Summe ich diesen Sicherheits-ackt stellen soll.

Am dritten August sagte

 

in gewohnter Schrift nebendran :

3. ist dieses Bürgen ? Vergleich zu Rheinböllen eine

Vorbedungene Sache, damit

der Credit  seiner Brüder

nicht unnöthiger weiße

geschmählert werde.

was die interessen

 

 

 

 
am Rande :   Ich Ihnen zu Folge des mir von dem Herrn Procureur gegebenen Auftrages

daß es der Wille desselben seie, daß alles auch die activa und passiva unseres gemeinschaftlichen

Vermögens     ohnaufgehalten ?       vertheilet werden sollen,

und daß er zu gänzlicher Beendigung oder noch   obwalteten   Zwistigkeiten

nicht eher hierher kommen werde, als bis dieses geschehen seie; - ich meiner Sichts

habe Ihnen mehrmahl  meinen Wunsch deswegen geäußert, noch ist seit dieser

langen Zeit Etwas geschehen - an wem lieget doch wohl die Schuld ?  -

 

Wenn Sie, Herr Notaire Etwas thun wollen, um unsere Sache zu beendigen, so

bringen Sie meinen Bruder Christian dahin, daß er die gänzliche Abtheilung vornimmt,

ich bin jeden Tag hierzu bereit. -

 

Schließlich habe ich die Ehre Ihnen zu melden, daß ich schon vor Ihrem Briefe

dem

 

 
Herrn Procureur abschläglich ? auf seine vocationes ? zwei Louis d' or zustellen ließ,

und setze noch hinzu daß ich nach geschehener gänzlicher Auseinandersetzung mit

Vergnügen das entrichten werde, wozu mich die Gefälligkeit des Herrn Procureur

verbindlich machet.

Ich habe die Ehre Sie mit

Hochachtung zu grüßen

 

in gewohnter Schrift :

zugleich bitte ich Sie, dem H. Procureur Kenntnis

von diesem Schreiben im

Orginal zu geben

 
 
 
Frühe Wasum Weine als es noch keine Posthalterei

noch Weinhandlung gab

 

1766 er und 1768 er 

100 Jahre vor der Gründung der Weingroßhandlung 1868

durch Johann Martin Wilhelm Wasum

 

An Wein...zu Steeg...    zu Bacharach...  An Rothem

 
 
 
 
 

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