Postalisches - Formulare - Titel

 

Verträge - Mahnungen

 

 

 

 
 
 

 
 
 

 
Notizbuch über dem Postillon Donner gezahlten Trinkgelder
 

 
Datum/ Bezeichnung der Post/ Cours von   nach / Station woher/ Meilen/ Betrag
 

 
Dieses Buch muß der Postillon bei jeder Fahrt, bei welcher Trinkgeld bewilligt ist,

bei sich führen; hat er dasselbe vergessen, so geht er des Trinkgeldes verlustig.

 
 
 
 

 
seltener Stempel von Bacharach

 

 
Ein Kistchen Flüssigkeiten zum Tafelgenuß ...
 
 

 

 

 
zweyundsiebenzig Scheffel Hafer

bleibt hier / ...nur auf  heute  gültig       10.6.1820

 
 
 
 
 
 

 

 
 
 
 

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